Marchfeldclassic 2025
Liebe Rallye-Freunde, gerne informieren wir euch über das Stattfinden der Marchfeld Classic 2025 und freuen uns noch mehr euch als Teilnehmer und Teilnehmerinnen Willkommen zu heißen.
Veranstaltung:
Die „Marchfeld Classic 2025“ wird als gesellige und touristische Veranstaltung für klassische Automobile aller Marken abgehalten. Es handelt sich um eine eintägige Veranstaltung.
Zu absolvieren ist die vorgegebene Strecke mit einigen Zeit- und/oder Geschicklichkeits- Sonderprüfungen sowie Passierkontrollen. Auf der gesamten Strecke ist die StVO einzuhalten!
Aus organisatorischen Gründen ist die Veranstaltung auf 35 Fahrzeuge limitiert.
Strecke:
Die Rallye beginnt am 6.September 2025 bei Mutti – Landgasthof Aprea, Am Bahnhof 6, 2123 Schleinbach und endet in Schleinbach. Die Streckenlänge beträgt ca. 210 km und führt über größtenteils befestigte, asphaltierte Straßen. Kleine Abschnitte von Schotter sind möglich.
Wenn es Autos mit Innkontinenz gibt, bitte Unterlegmatte mitnehmen.
Zimmer:
Reservierung bei Mutti – Landgasthof Aprea, Am Bahnhof 6, 2123 Schleinbach Tel.: +43 2245 37 40 möglich.
Teilnehmer/innen:
Teilnahmeberechtigt sind alle historischen Automobile bis Baujahr 1995. Youngtimer und klassische Sportwagen jüngeren Baujahres auf Anfrage! Teilnahmen mit Lastkraftwagen, Militärfahrzeugen oder Fahrzeugen in Tarnlackierung sind nicht möglich. Die Fahrtleitung behält sich die freie Vergabe der Startplätze unter den eingegangenen Nennungen vor. Alle Fahrer/innen müssen im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein. Fahrertausch zwischen Fahrer/in und Beifahrer/in ist erlaubt; die Bestimmungen für den/die weitere/n Fahrer/in gelten dann sinngemäß. Zusätzliche Beifahrer/innen sind gegen Entrichtung einer reduzierten Nenngebühr willkommen (siehe Nenngeld).
Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein. Die Teilnahme mit Probe- oder Überstellungskennzeichen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Für die verkehrsrechtliche Zulassung der Fahrzeuge haften Lenker/in und Fahrzeughalter/in.
Klasseneinteilung:
Die Fahrzeuge werden nach Baujahren in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1: bis Baujahr 1954
Klasse 2: Baujahr 1955 bis 1975
Klasse 3: Baujahr 1975 bis 1995
Die Fahrtleitung behält sich das Recht vor Klassen zusammenzulegen oder zusätzliche Unterteilungen,
z.B. bei großer Anzahl von Nennungen in einer Klasse, einzuführen.
Nennung:
Das Nennformular steht nicht mehr zum Download bereit, wenn der Nennschluss vorbei ist.
Das vollständig ausgefüllte Nennformular online oder bitte per E-Mail an:
Ein per E-Mail oder Online übermitteltes Nennformular gilt als eigenhändig unterschrieben.
Bei Änderungen der Fahrer/in- / Beifahrer/innen-Konstellation bzw. des Fahrzeuges bitten wir um möglichst frühzeitige Bekanntgabe.
Nenngeld / Nennschluss:
Nennschluss: 18.August 2025
Achtung: Nennungen ohne Einzahlung des Nenngeldes bis 18.August 2025 (Einlangen am Veranstaltungskonto) können nicht anerkannt werden.
Auch die, nach Abgabe der Nennung, durch Nenn-Bestätigung erfolgte Startplatz-Reservierung gilt erst nach Bezahlung des Nenngeldes als endgültig fixiert.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Fahrzeuge abzulehnen.
Nenngeld:
Basisbetrag für Fahrzeug mit Fahrer/in und einem/r Beifahrer/in:
- Für alle Klassen beträgt das Nenngeld 190€
- Ermäßigung für OCN Mitglieder von 15€
- Ermäßigung für Jungend wenn Fahrer und Beifahrer unter 22 Jahre sind von 15€
Nenngeld für jede weitere mitfahrende Person: € 35,–
Kontodaten:
werden mit der Nennbestätigung übermittelt.
Lichtenberger Alexandra & Andreas
Verwendungszweck: MFC 2025
Nenngeld ist Reugeld und wird nur zurückbezahlt, wenn die Nennung abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird.
Im Falle der Absage der Veranstaltung auf Grund „höherer Gewalt“ (Naturkatastrophen, Ozon-Alarm) wird die Hälfte des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten einbehalten.
Leistungen des Veranstalters:
Organisation und Durchführung der Veranstaltung
- Startnummern
- Roadbook
- Sonderprüfungen
- Zeitnehmung
- Auswertung und Ergebnisse
- Preise
- Abendessen (exkl.Getränke)
Veröffentlichung der Erinnerungsfotos und der Ergebnisliste im Web
Hilfsmittel:
Für die erfolgreiche Bewältigung der Rallye und der Sonderprüfungen ist eine Stoppuhr von großem Vorteil. Es sind Handstoppuhren mit analoger oder digitaler Anzeige sowie Funkuhren erlaubt. Mechanisch sowie mechanisch-elektronisch angetriebene Wegstreckenzähler sind zulässig, jedoch für die erfolgreiche Bewältigung der Sonderprüfungen nicht notwendig!!
Das Mitführen bzw. die Verwendung fahrzeugunabhängiger elektronischer Hilfsmittel wie elektronische und mechanische Schnitttabellen (Schnittrechner), Schnitt-Computer, programmierbare Tripmaster oder Durchschnittsgeschwindigkeitsmesser ist erlaubt.
Die Mitnahme einer Landkarte ist nicht nötig, kann aber zur groben Orientierung durchaus sinnvoll sein.
Wettbewerbsbestimmungen:
Die Streckenführung wird durch das Roadbook vorgeschrieben, in dem auch alle erforderlichen Informationen enthalten sind, mit denen die Strecke korrekt absolviert werden kann Startnummern, Rallyeschild und etwaige Aufkleber sind laut Vorgabe anzubringen.
Als Veranstaltungszeit (Rallyezeit) gilt die Funkuhrzeit des Veranstalters. Gegen Zeitnehmung, Kilometrierung und Roadbook ist kein Protest zulässig.
Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung, alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisungen der Funktionäre während der gesamten Veranstaltung. Für die erfolgreiche Bewältigung der Rallye und der Sonderprüfungen wird die Mitnahme einer Stoppuhr empfohlen. Es sind Handstoppuhren mit analoger oder digitaler Anzeige erlaubt. Weitere technische Hilfsmittel wie Funkuhren und Wegstreckenzähler sind erlaubt, für die erfolgreiche Bewältigung der Rallye jedoch nicht erforderlich. Die Mitnahme einer Straßenkarte ist nicht notwendig, kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Sonderprüfungen:
Entlang der Strecke sind von den Teilnehmer/n/innen Sonderprüfungen (SPs) zu absolvieren. Diese sind wie folgt ausgelegt:
- Timing-Prüfungen mit sichtbaren Messstellen (Lichtschranken oder Druckmessschlauch)
- Gleichmäßigkeitsübungen
- Schnittfahren
- Geschicklichkeitsprüfungen mit dem Fahrzeug
- Technische fragen
Es erfolgen keine geheimen Zeit-Messungen. Alle Messpunkte in Timing-Prüfungen sind im Roadbook eingezeichnet und auf der Stecke gut sichtbar beschildert.
Abweichungen von den jeweiligen Zielvorgaben werden als Strafpunkte gewertet.
Kontrollen:
In die Fahrtstrecke eingebaute Zeitkontrollen(ZK), Passierkontrollen (PK) und eventuell vorgegebene Soll-Zeiten (oder Soll-Zeit-Rahmen) werden vom Funktionärs-Team vor Ort oder per GPS-Logger-Auswertung kontrolliert.
Die Kontrollstellen und Sonderprüfungen sind frühestens 10 Minuten vor der ersten zulässigen Zeit bis spätestens 10 Minuten nach der letzten zulässigen Zeit besetzt.
Sonderprüfungen:
Entlang der Strecke sind von den Teilnehmern einige Sonderprüfungen (SP) zu absolvieren.
Vorgesehen sind Zeit-Sonderprüfungen, bei denen bestimmte Stellen nach einem vorgeschriebenen Zeitraum zu passieren sind, eine Strecke zweimal in derselben Zeit zu befahren ist, und/oder die jeweils vorgegebene Geschwindigkeit im Schnitt oder konstant über bestimmte Strecken einzuhalten ist.
Zusätzlich können an weiteren, im Roadbook angegeben, kurzen Streckenabschnitten, Kontroll-Messungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mittels GPS-Logger erfolgen.
Wertung:
Voraussetzung ist die Einhaltung der Durchführungs-Bestimmungen.
Gewertet wird nach dem Strafpunkte-System. Jede Abweichung von den Zeit- bzw. Geschwindigkeitsvorgaben wird in Strafpunkte umgerechnet. Für das Nicht-Passieren der PK werden Strafpunkte vergeben.
Die Geschicklichkeitsprüfungen werden nach einem für die jeweilige SP gültigen Schlüssel ebenfalls in Strafpunkte umgerechnet. Grobe Verstöße gegen die STVO und bei einer Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h führen zum Ausschluss.
Siegerehrung:
- An die ersten werden Preise vergeben.
- Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, weitere Sonderpreise zu vergeben.
Abnahme und vorläufiger Zeitplan:
Samstag 06.Spet 2025
- 7:45 – 9:00 h Administrative Abnahme, Roadbookausgabe
- 9:00 – 9:15 h Fahrerbesprechung verpflichtend
- 9:30 h Start
- ca. 12:30 h Mittagspause mit kleinem Snack
- ca. 16:30 h Ziel – Abendessen (exkl. Getränke)
- ca. 18:30 h Siegerehrung
Jede/r Teilnehmer/in hat für sein/ihr zeitgerechtes Erscheinen selbst Sorge zu tragen. Bei der administrativen Abnahme erhalten die Teilnehmer/innen alle Veranstaltungsunterlagen wie Roadbook, Startkarte, Zeitplan, Identifikationsschilder, Essen-Bons sowie Startnummern, welche an der Fahrzeugfront (Haube) und an der Windschutzscheibe montiert werden müssen.
Haftungsausschluss:
Mit Abgabe der Nennung erklären die Fahrer/innen die Bedingungen der Ausschreibung samt Reglement zu kennen und diese, sowie alle noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zu akzeptieren.
Die Fahrer/innen verpflichten sich während der gesamten Veranstaltung die Bestimmungen der StVO einzuhalten und erklären mit Abgabe der Nennung unwiderruflich für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die durch sie und das von ihnen bewegte Fahrzeug verursacht werden, die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Weiters wird zur Kenntnis genommen, dass der Veranstalter sowie alle mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen jegliche Haftung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die aus der Teilnahme entstehen, ablehnen. Sollte aufgrund eines durch den/die Teilnehmer/in oder sein/ihr Fahrzeug verursachten Schadens von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind der Veranstalter und/oder weitere Parteien durch den Verursacher Schad- und klaglos zu halten. Die Fahrer/innen bestätigen, dass das Fahrzeug dem Kraftfahrgesetz (KFG) entspricht. Die Fahrer/innen bestätigen, dass sie im Besitz einer in Österreich gültigen Lenkerberechtigung für das teilnehmende Fahrzeug sind.
Weiters wird zur Kenntnis genommen, dass während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können und daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Kontakt:
Tel.: +43 677 633 235 31
Lichtenberger Alexandra & Andreas
2291 Lassee